Kriterium | Arten- und Biotopschutz | Ressourcenschutz |
Rindfleisch1 (Jungrind aus Mutterkuhhaltung, Färsen, Ochsen) |
Minimal |
- Mindestanteil von extensiv genutzten Flächen im Sinne natur-schutzfachlicher Vorgaben (z. B. Verzicht auf flächendeckenden chem. Pflanzenschutz, mineralischen Stickstoff, Gülle
- max. 2,0 GVE/ha Gesamtbetrieb
- Weidenutzung: keine zusätzliche Düngung; Zufütterung während der Weidezeit nur auf betriebseigener Futtergrundlage
Spezialfall Moorbeweidung:
- Moorbeweidung nur auf großen Flächen (> 10 ha) mit mindestens 50 % der Fläche auf Mineralboden
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- Produktion nach den Vorschriften des Herkunftszeichens "Qualität aus Bayern" (QHB)
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Zufütterung: Heu, Grassilage, geringe Mengen wirtschafts-eigenes Getreide (bei reinen Grünlandgegenden Zukauf aus der benachbarten Region gestattet)
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Optimal |
- 100 % extensiv genutzte Flächen (ohne Pflanzenschutzmittel, Mineraldünger und Gülle)
- nur betriebseigener Festmist und Jauche
- max. 1,4 GVE/ha bezogen auf den Gesamtbetrieb
Spezialfall Moorbeweidung:
- Verwendung von standortgerechten Rinderrassen
Spezialfall Alpenvorland:
- Verwendung der Streu von (eigenen) Streuwiesen als Einstreu
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- Produktion nach den Kriterien des ökologischen Landbaus (Gesamtbetrieb)
- Weidehaltung in der Vegetationsperiode, bei Stallhaltung im Winter: Laufstall (Einstreu)
- Futtermittel nach Kriterien des ökologischen Landbaus
- höhenlinienparallele Bewirtschaftung von Äckern
- angrenzend an Fließgewässer nur Grünlandnutzung mit düngerfreier Pufferzone
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Schaffleisch |
Minimal |
- mindestens 50 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Gesamtbetriebes (gemäß Flächennachweis) naturschutzrelevante Flächen (z. B. Vertragsflächen nach dem VNP oder KULAP; nur Vertragsvarianten mit Ausschluss von Pestizid-, Mineraldünger- und Gülleausbringung)
- Hüteschafhaltung (Umtriebsweiden sind zulässig, soweit über entsprechende Vertragsvereinbarungen im Rahmen des VNP eine extensive Beweidung gewährleistet ist.)
- Viehbesatz max. 1,4 GVE/ha landwirtschaftlicher Nutzfläche
- Sicherstellung einer Mindestbeweidedichte
- keine Zufütterung und kein Pferchen auf Magerrasen und Mooren
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- Produktion nach den Vorschriften des Herkunftszeichens "Qualität aus Bayern" (QHB)
- Standortangepasste Besatzdichte
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Optimal |
- Hüteschafhaltung
- 100 % des Gesamtbetriebes extensiv genutzte Flächen (ohne Pflanzenschutzmittel, Mineraldünger und Gülle)
- größtmöglicher Anteil nicht gedüngter Flächen
- keine Zufütterung auf Weideflächen
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- Produktion nach den Kriterien des ökologischen Landbaus
- Verbrauch betriebseigener Dünger bei max. 1,0 GVE/ha
- kein Fremdfutter von außerhalb der Region
- Verzicht auf Ackernutzung (zur Futtergewinnung) in Steilhanglagen
- höhenlinienparallele Bewirtschaftung von Äckern
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Süßwasserfische (Karpfenteiche) |
Minimal |
- 10 % Verlandungszonen als Ufersäume und in kleinflächiger Ausprägung
- Tolerieren von Schwimmblatt- und Unterwasservegetation; Berücksichtigung dieser Ziele bei Teichpflege- und Entlandungs-maßnahmen; keine Grasfische zur Vegetationsbeseitigung
- 20 - 75 % gut zonierter Verlandungsbereiche - reduzierte Besatzdichte ohne Zufütterung
- Anpassung der Bespannung an situations- und leitarten-bezogene naturschutzfachliche Vorgaben
- Verzicht auf Nutzung mesotropher Rand- und Oberliegerteiche bei Teichketten und -gruppen
- zeitweise Herausnahme einzelner Teiche aus der Bewirt-schaftung
- Überspannungen nur bei kleinflächigen Hälterungs- und Winterungsteichen
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- Verzicht auf jegliche Düngung und chem. Mittel
- Kalkung nur im Freiwasser in gewässerkritischen Situationen, Schlammkalkung mit Branntkalk nur in der Abfischgrube
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vorsichtiges Ablassen zur Vermeidung von Schlammaustrag
- Verzicht auf Fütterung
- nachgeschaltete Absetz- und Klärteiche
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Optimal |
- Teiche mit mind. 25 % Verlandungszone
- jahrweises Herausnehmen einzelner Teiche aus der Bewirt-schaftung und Anpassung der Bespannung an naturschutz-fachliche Vorgaben
- reduzierte Besatzdichte ohne Zufütterung
- Verzicht auf Bejagung fischfressender Vögel
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- Verzicht auf jegliche Düngung und chem. Mittel
- Kalkung nur im Freiwasser in gewässerkritischen Situa-tionen, Schlammkalkung mit Branntkalk nur in der Abfischgrube
- vorsichtiges Ablassen zur Vermeidung von Schlammaustrag
- Verzicht auf Fütterung
- nachgeschaltete Absetz- und Klärteiche
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Ackerbauprodukte (z.B. Getreide, Kartoffeln) |
Minimal |
- Mindestanteil an Ackerflächen, die mit den im ökologischen Landbau zugelassenen Düngemitteln bis zu einem Düngeäquivalent von 2,0 GVE/ha und Jahr und ohne den Einsatz von Pestiziden (gebeiztes Saatgut evtl. ausgenommen) bewirtschaftet werden
- Mindestanteil an Biotopen (Hecken, Raine, Ranken, Säume, Brach- und Ruderalflächen u. a. Kleinbiotope etc.) differenziert nach Erzeugungsgebieten des Agrarleitplanes (oder Naturräumen)
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- Mindestanteil an Ackerflächen, die mit den im ökologischen Landbau zugelassenen Düngemitteln bis zu einem Düngeäquivalent von 2,0 GVE/ha und Jahr und ohne den Einsatz von Pestiziden (gebeiztes Saatgut evtl. ausgenommen) bewirtschaftet werden
- Mindestanteil an Biotopen (Hecken, Raine, Ranken, Säume, Brach- und Ruderalflächen u. a. Kleinbiotope etc.) differenziert nach Erzeugungsgebieten des Agrarleitplanes (oder Naturräumen)
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Optimal |
- Bewirtschaftung nach den Richtlinien des Ökologischen Landbaus
- maximaler Tierbesatz 1,4 GVE/ha landwirtschaftlicher Nutzfläche
- Erhalt der Stoppelbrachen zwischen Ernte und Neueinsaat
- Mindestanteil an Flächen mit Sommergetreide
- in Sonderfällen (d.h. auf Flächen, die aus Artenschutzgründen von herausragender Bedeutung sind) Anwendung historischer Bewirtschaftungsformen(z. B. Kalkscherbenäcker)
- naturräumlich orientierter Mindestanteil an Biotopen (größer als bei Minimalanforderungen)
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- Produktion nach den Richtlinien des Ökologischen Landbaus
- maximaler Tierbesatz 1,4 GVE/ha landwirtschaftlicher Nutzfläche
- zusätzlicher Ressourcenschutz (z. B. zur Verminderung des Eintrages von NO3-in die Gewässer) durch geeignete Bewirtschaftungsmaßnahmen, z. B. Anbau von Nicht-Leguminosenals Zwischenfrüchte nach Leguminosenumbruch(Maßnahmen, die nicht in jedem Fall durch den Öko-Landbau bindend erfüllt werden)
- maximale Schlaggrößen (standort- bzw. naturraumbezogen)
- Schlagumgestaltung nach Gesichtspunkten des (abiotischen) Ressourcenschutzes (z. B. Erosionsschutz)
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Obst |
Minimal |
- Verarbeitung von Obst ausschließlich aus Streuobstbeständen (Hochstämme)
- auf Streuobstwiesen Verzicht auf Mineraldünger, Gülle und Klärschlamm, Verzicht auf Wiesenumbruch
- auf Streuobstäckern Düngung gemäß den Richtlinien des ökologischen Landbaus
- Verzicht auf chem. Pflanzenschutz (Ausnahmen sind im biologischen Landbau (AGÖL) zugelassene Wirkstoffe)
- Besatzdichte Beweidung maximal 1,4 GVE/ha
- maximal 2 Schnitte/Jahr in der Streuobstwiese (im Alpenvorland und im Bayerischen Wald ausnahmsweise 3 Schnitte)
- Pflegeschnitt der Bäume muss gewährleistet sein
- Totholz ist soweit möglich auf der Fläche zu belassen
- die Fläche darf nicht fest eingefriedet sein (Ausnahme: großflächige Weiden)
- Stammkalkung bei max. 50 % der Stämme
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- Verzicht auf chem. Pflanzenschutz (Ausnahmen sind im biologischen Landbau (AGÖL) zugelassene Wirkstoffe)
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Optimal |
- auf Streuobstwiesen Verzicht auf die Behandlung aller Flächen mit Düngern (Ausnahme: Festmist- und Jauchedüngung auf Baumscheiben nach Entzug) und Pflanzenschutzmitteln
- auf Streuobstäckern Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, Mineraldüngung, Gülle und Klärschlamm, Verzicht auf Anbau von Mais, Rüben und Spargel, Begrenzung der Festmistgabe bzw. Jauche auf ca. 60 kg N/ha
- stehendes Totholz ist auf der Fläche zu belassen und durch Neupflanzungen zu ersetzen, soweit keine Belange der Verkehrssicherheit betroffen sind
- Beseitigung von alten Obstbäumen erst einige Jahre nach dem Absterben
- bei Neuanlage von Streuobstwiesen ist eine Bestandsdichte von max. 70 Bäumen/ha zulässig
- Verzicht auf Baumsanierungsmaßnahmen
- keine Stammkalkung Spezialfall Ortolan:
- Festlegung kleiner Bewirtschaftungseinheiten (max. 0,4 ha)
- Erhalt von Erd- und Sandwegen
- Anbau von Sommergerste, -roggen und Hafer auf mind. 30 % der Flächen
- Abstand zwischen den Baumreihen max. 40 m, zwischen den Bäumen einer Reihe max. 20 m
- Erhalt und Neuschaffung von 7-10 m breiten Randstreifen entlang von Wegen
- Mahd der Baum- und Randstreifen nicht vor Juli
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- Produktion nach den Kriterien des ökologischen Landbaus
- Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz (einschließlich Kupfer und Schwefel)
- Verzicht auf Ackernutzung in Steilhanglagen
- höhenlinienparallele Bewirtschaftung von Streuobstäckern
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Gartenbau/Gemüsebau/Sonderkulturen |
Minimal |
- Verzicht auf flächig oder über den Luftraum auszubringendechemische Pflanzenschutzmittel
- Verzicht auf mineralische N-Düngung
- standortangepasste Düngung
- Pflege und Schutz bestehender flächeneigener Biotope
- mindestens 3 m Abstand zu Heckenmindestens 5 m Pufferzone zu Feuchtbiotopen
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- Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel (außer auf Beizmittel)
- standortangepasste N-Düngung mit ausschließlich organischen Düngern
- Gewässer- und Bodenschutzmaßnahmen
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Optimal |
- Verzicht auf jegliche chemischen Pflanzenschutzmittel (inkl. Beizmittel)
- 20 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche als Rotationsbrache mit Leguminosen-Gemengen (mind. teilweise blühend)
- 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche als Nichtproduktionsfläche bzw. als Klein- und Saumbiotope
- 5 % Buntbrachen bzw. artenreiche Raine und Wiesen
- Vernetzung der ökologisch wertvollen Strukturen
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- Produktion nach den AGÖL-Richtlinien für den Ökologischen Landbau
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Wein |
Minimal |
- Verzicht auf Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln durch Hubschrauber und Flugzeuge
- Sprühabstand bei der Ausbringung von chemischen Pflanzenschutzmitteln zu Mauern, Randstreifen etc. mindestens 5 m
- Erhalt bestehender Sonderbiotope und Kleinstrukturen (Trockenmauer, Felsen, Magerrasen u. a.)
- Bereitstellung von mind. 5 % der Fläche für Trockenmauern, Felsen, kleine Magerrasen, Brachen u. a. nicht genutzte Bereiche
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- Verzicht auf Herbizide, Insektizide und Acarizide
- angepasste Düngung (nach Bodenuntersuchung)
- Erhaltung und Neuschaffung erosions- und abflussmindernder Kleinstrukturen
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Optimal |
- Verzicht auf jegliche chemische Pflanzenschutzmittel (Ausnahme sind im biologischen Landbau (AGÖL) zugelassene Wirkstoffe)
- Bereitstellung von mind. 10 % der Fläche für Trockenmauern, Felsen, kleine Magerrasen, Brachen u. a. nicht genutzte Bereiche
- bei Vorkommen von Weinbergs-Geophyten teilweiser Verzicht auf Begrünung zwischen den Rebzeilen und Bodenbearbeitung durch Hacken
- zeitlich versetztes Mulchen; zwischen den Rebzeilen 2 x jährlich Mahd statt Mulchen
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- Produktion nach den Kriterien des ökologischen Landbaus
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Holz (Kriterien in Wirtschaftswäldern) |
Minimal |
- möglichst naturnahe Wälder aus standortheimischen Baumarten; Berücksichtigung der ökologischen Funktion des Einzelbaumes
- Totholzanteil mindestens 2 % des Vorrates, v. a. in Form von starkdimensioniertem Holz; Erhalt von Höhlenbäumen; möglichst hohes Erntealter
- Erhalt vorhandener naturschutzrelevanter Lebensräume und Strukturen (z. B. Felsen, lichte Trockenwälder und thermophile Säume, Brennen in Auwäldern); Verzicht auf ertragsorientierte Nutzung von Sonderstandorten in Wäldern (z. B. Feuchtwälder, Quellbereiche, Schlucht- oder Schuttwälder)
- Erhalt bzw. Aufbau stufiger Waldränder (Mindestbereite 20 - 30 m); Ausnahme: thermophile Waldränder, die offen bleiben sollen der Naturverjüngung Vorrang einräumen
je nach regionaler Situation:
- Erhalt, ggf. aus Gründen des Artenschutzes Wiederaufnahme von historischen Waldnutzungsformen (Mittel-, Niederwald, Hutewald/ Waldweide, Streunutzung)
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- bodenschonende Bewirtschaftung
- Verzicht auf Düngemittel und Pestizide
- biologisch abbaubares Kettensägeöl
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Optimal |
- mindestens 10 % ungenutzte Flächen ("Naturwald-reservate"; bezogen auf größere Waldgebiete)
- Totholzanteil "auf der Fläche" ca. 10 %
- ausschließlich standortheimische Baumarten der natürlichen Waldgesellschaften in naturnaher Zusammensetzung
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- Harvestereinsatz beschränkt auf Nadelschwachholz bei Durchforstungsrückständen
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Landschaftspflegeprodukte |
Minimal |
Holz: die Erzeugung ist auf Landschaftspflegeflächen in folgenden Biotoptypen beschränkt:
- Hecken (Plentern, auf Stock)
- Nieder-/Mittelwald (Plentern, auf Stock)
- Mager- und Trockenrasen (Entbuschen)
- Niedermoore/Moore (Entbuschen)
Kompost:
- die Grundlage ist auf Landschaftspflegeflächen gewonnenes Grüngut und Gehölzaufwuchs
Heu:
- Erzeugung auf Flächen des Vertragsnaturschutzprogramms oder ähnlich strenger anderer Programme mit Schnittzeitpunkts- und Düngebeschränkung bzw. mit weitergehenden naturschutzrelevanten Bewirtschaftungsauflagen (KULAP, Wasserschutzgebiete etc.)
Streu:
- einmalige Herbstmahd und jahrweise Bereitstellung teilweise nicht gemähter Flächen
- schonende Behandlung der Grasnarbe
- keine Entwässerung, allenfalls Ableitung von Oberflächenwasser
- Vermeidung von Nährstoffeinträgen
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Kompost:
- betriebseigene Wirtschaftsdünger sind zur Rottebeschleunigung (N-Ausgleich) bis zu 25 % Massenanteil zulässig
- die Verarbeitung muss auf dafür geeigneten, befestigten Flächen erfolgen
- das zu vermarktende Endprodukt hat die Qualitätskriterien nach RAL-Gütezeichen der Gütegemeinschaft zu erfüllen
Heu:
- frei von Schad- oder Giftpflanzen oder narkotisierenden Kräutern
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Optimal |
Streu:
- Bewirtschaftung unter Berücksichtigung vorliegender Pflege- und Entwicklungskonzepte; Mahdhäufigkeit: je nach Vegetationsgesellschaft alle 1-5 Jahre, Mahd von jährlich wechselnden Teilflächen
- insbesondere in größeren zusammenhängenden Streuwiesengebieten Anlage von jährlich wechselnden Brachflächen oder Brachstreifen von mindestens 10 m Breite; gemähte Streuwiesenparzellen nicht größer als 2 ha
- zur Schonung der Grasnarbe Bewirtschaftung nur bei trockenen Bodenverhältnissen und Verwendung von leichten Pflegemaschinen bzw. Einsatz von Breitreifen zur Verringerung des Auflagedrucks
Streu und Heu:
- Verwendung von langsamen Balkenmähwerken an Stelle von Kreiselmähern
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